{"id":3131,"date":"2025-11-12T14:39:07","date_gmt":"2025-11-12T14:39:07","guid":{"rendered":"https:\/\/susama.ch\/?page_id=3131"},"modified":"2025-11-12T14:54:57","modified_gmt":"2025-11-12T14:54:57","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/susama.ch\/en\/agbs\/","title":{"rendered":"AGB&#8217;s"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"3131\" class=\"elementor elementor-3131\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-19a90bb e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"19a90bb\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c4cada7 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"c4cada7\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3 class=\"p1\"><b>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/b><\/h3><p>\u00a0<\/p><p>Susama GmbH<br \/>Gewerbestrasse 5,<br \/>6330 Cham, Schweiz<br \/>Telefon: +41 41 515 16 40<br \/>E-Mail: <a href=\"mailto:info@susama.ch\">info@susama.ch<\/a><\/p><p>\u00a7 1<br \/>Geltungsbereich der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<br \/>Die nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Dienstleistungen und Produkte der Susama GmbH Gewerbestrasse 5,<br \/>6330 Cham, Schweiz (nachfolgend als \u201cSusama GmbH\u201d bezeichnet). Sie gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Susama GmbH nicht ausdr\u00fccklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Susama GmbH ihnen nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/p><p>\u00a7 2<br \/>Angebot und Vertragsabschluss<br \/>(2.1) Alle Angebote von Susama GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Susama GmbH kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Susama GmbH zustande. Susama GmbH nimmt den Auftrag durch Zusendung einer Best\u00e4tigung per E-Mail an den Kunden oder durch Beginn der Leistung an. Art und Inhalt der Leistungen und Produkte richten sich abschlie\u00dfend nach dem Angebot, welches dem Vertrag beigef\u00fcgt ist.<br \/>(2.2) M\u00fcndliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von Susama GmbH schriftlich oder per E-Mail ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt werden.<br \/>(2.3) Bei Inhaberwechsel, Ver\u00e4u\u00dferung des Unternehmens oder Vertragsgegenstandes bleiben die Vertragsverh\u00e4ltnisse weiterhin bestehen, sofern Susama GmbH einem \u00dcbergang nicht ausdr\u00fccklich zustimmt.<br \/>(2.4) Soweit Susama GmbH kostenlose Dienste zur Verf\u00fcgung stellt, k\u00f6nnen diese jederzeit eingestellt werden. Eine Minderung-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.<\/p><p>\u00a7 3<br \/>Gew\u00e4hrleistung<br \/>(3.1) Tritt ein Mangel auf, so ist dieser schriftlich zu r\u00fcgen. Die M\u00e4ngelr\u00fcge muss eine genaue Beschreibung des Mangels und seiner Erscheinungsform enthalten, so dass eine \u00dcberpr\u00fcfung des Mangels m\u00f6glich ist.<br \/>(3.2) Jede \u00fcber die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Gew\u00e4hrleistung, insbesondere f\u00fcr direkte oder indirekt verursachte Sch\u00e4den (z.B. Gewinnverlust, Betriebsunterbrechung) sowie f\u00fcr Verluste von Daten oder Sch\u00e4den, die in Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, ist ausdr\u00fccklich ausgeschlossen, es sei denn, dass Susama GmbH bzw. seinen Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beziehungsweise die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung einer Kardinalpflicht nachgewiesen werden kann. Der Umfang der Gew\u00e4hrleistung richtet sich im \u00dcbrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertrags, \u00a7\u00a7 611 BGB ff..<\/p><p>\u00a7 4<br \/>Mitwirkung des Kunden<br \/>(4.1) Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, um Susama GmbH die Durchf\u00fchrung seiner vertraglichen Leistungen zu erm\u00f6glichen. Bei Kommunikation zwischen dem Kunden und Susama GmbH gelten die im Namen des Kunden auftretenden Ansprechpartner als berechtigt, Erkl\u00e4rungen f\u00fcr den Kunden abzugeben und entgegen zu nehmen.<br \/>(4.2) Werden Mitwirkungsleistungen vom Kunden nicht fristgerecht erbracht, kann Susama GmbH nach angemessener Fristsetzung von mindestens einer Woche diese in eigenem Ermessen erbringen. In diesem Falle gelten die Mitwirkungsleistungen als vom Kunden genehmigt. Sofern aus einer Verletzung der vertraglichen Mitwirkungspflichten Sch\u00e4den bei Susama GmbH eintreten, verpflichtet sich der Kunde dazu, diese Sch\u00e4den zu ersetzen. Dabei gilt die Haftungsregelung in Ziff. 7 entsprechend.<br \/>(4.3) F\u00fcr bestimmte Dienstleistungen und Produkte sind f\u00fcr die Erzielung eines optimalen Ergebnisses zus\u00e4tzliche Mitwirkungspflichten auf Seiten des Kunden erforderlich. Diese zus\u00e4tzlichen Mitwirkungspflichten werden mit Vertragsabschluss verbindlicher Vertragsbestandteil. Im \u00dcbrigen gelten auch bei diesen besonderen Mitwirkungspflichten Ziff. 4.1 und Ziff. 4.2.<br \/>(4.4) Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde Susama GmbH grunds\u00e4tzlich auch unmittelbaren Zugang zu den von Susama GmbH zu bearbeitenden, zu verwaltenden, zu betreuenden oder zu reproduzierenden Internetseiten, Content-Management-Systemen, Shop-Systemen und\/oder Social-Media Konten zu gew\u00e4hren. Ist eine Verwaltung der technischen Einstellungen in dem Kundenkonto des Kunden eines Drittanbieters, von welchem der Kunde Leistungen bezieht, n\u00f6tig, so hat der Kunde Susama GmbH auch Zugriff auf diese Konten zu gew\u00e4hren.<br \/>(4.5) Der Kunde ist verpflichtet, alle durch Susama GmbH erstellten Leistungen sowie vorgeschlagenen oder angeratenen Leistungen auf ihre rechtliche Zul\u00e4ssigkeit zu pr\u00fcfen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Publikationen, die durch Susama GmbH im Auftrag des Kunden erbracht werden. Der Kunde stellt Susama GmbH diesbez\u00fcglich von jeglichen Anspr\u00fcchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgef\u00fchrten Dienstleistungen Rechtsverst\u00f6\u00dfe umfassen oder mit den Rechten Dritter belastet sind, und \u00fcbernimmt die dadurch entstehenden Kosten.<br \/>(4.6) Wie in Ziff. 4.2 und 4.1 dargestellt ist Susama GmbH auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Falls eine mangelhafte Mitwirkung des Kunden dazu f\u00fchrt, dass die Leistungen von Susama GmbH nicht mehr erbracht werden k\u00f6nnen, l\u00e4sst dies den Zahlungsanspruch von Susama GmbH unber\u00fchrt.<\/p><p>\u00a7 5<br \/>Vertragslaufzeit und K\u00fcndigung<br \/>Beginn und Laufzeit des Vertrages bestimmen sich nach den Regelungen im Angebot. Der Vertrag kann von beiden Seiten au\u00dferordentlich gek\u00fcndigt werden, wenn es der einen Vertragspartei aufgrund schwerwiegender Vertragsverst\u00f6\u00dfe der anderen Seite unzumutbar ist, bis zum Zeitpunkt der ordentlichen K\u00fcndigung am Vertrag festzuhalten, die relevanten Vertragsverst\u00f6\u00dfe mindestens einmal unter Fristsetzung schriftlich abgemahnt worden sind und ab dem Zeitpunkt erfolgloser Abmahnung nicht mehr als zwei Monate Zeit verstrichen sind.<\/p><p>\u00a7 6<br \/>Haftungsbeschr\u00e4nkung \/ Freistellung<br \/>(6.1) Susama GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet Susama GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unm\u00f6glichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrl\u00e4ssigkeit wird diese Haftung auf solche Sch\u00e4den begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.<br \/>(6.2) Susama GmbH haftet unter den Voraussetzungen der Ziff. 6.1 nicht f\u00fcr Daten- und Programmverluste, sofern der Kunde der ihm obliegenden Pflicht von regelm\u00e4\u00dfigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist.<\/p><p>\u00a7 7<br \/>Geheimhaltungsvereinbarung<br \/>(7.1) Die Parteien haben alle im Rahmen des Vertragsverh\u00e4ltnis bekannt gewordenen Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4nge insbesondere Informationen \u00fcber die verwendeten Techniken, Anwendungen sowie die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch \u00fcber das Vertragsende hinaus.<br \/>(7.2) Bei diesen im Rahmen des Vertragsverh\u00e4ltnisses bekannt gewordenen handelt es sich um Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse, deren Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Ein Versto\u00df kann Schadenersatzanspr\u00fcche begr\u00fcnden. Dies gilt ebenfalls \u00fcber das Vertragsende hinaus.<br \/>(7.3) F\u00fcr eine Verletzung der Pflichten aus den Ziff. 7.1 und 7.2 wird eine angemessene Vertragsstrafe f\u00e4llig, die von Susama GmbH festgelegt und im Falle des Bestreitens vom zust\u00e4ndigen Landgericht \u00fcberpr\u00fcft wird.<\/p><p>\u00a7 8<br \/>Leistungsverg\u00fctung und Abrechnung<br \/>(8.1) Alle Leistungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug f\u00e4llig. Alle Preise sind Nettobetr\u00e4ge. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird von Susama GmbH gesondert ausgewiesen und ist zus\u00e4tzlich zu verg\u00fcten. Die Zahlung der Entgelte erfolgt grunds\u00e4tzlich per \u00dcberweisung oder durch Lastschrifteinzug. Die vereinbarte Verg\u00fctung ist jeweils f\u00e4llig am 5. Werktag des Monats. Auch ohne gesonderte Mahnung tritt somit Verzug der jeweils vereinbarten f\u00e4lligen Verg\u00fctung automatisch am 6. Werktag des Monats ein. Sollte nach Ablauf von 10 Tagen nach der 2. Mahnung der Ausgleich der bis dahin offenstehenden Rechnungsbetr\u00e4ge nicht erfolgt sein, wird das zugelassene Inkassob\u00fcro Creditreform Bochum B\u00f6hme KG mit der Beitreibung der Forderung beauftragt. Hierdurch entstehen weitere Kosten (entsprechend Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG, \u00a7 13e RDG), die nach \u00a7 286 BGB als Verzugsschaden von dem Vertragspartner beansprucht werden k\u00f6nnen.<br \/>(8.2) F\u00fcr die Service-Angebote gelten die in der jeweils g\u00fcltigen Version des dazugeh\u00f6rigen Bestellformulars angegebenen Preise.<br \/>(8.3) Leistungen, die Susama GmbH, nach schriftlichem Kundenauftrag (auch per E-Mail), \u00fcber die im Angebot aufgef\u00fchrten Leistungen hinausgehend erbringt, werden dem Kunden gesondert nach Aufwand zu einem gemeinsam vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. F\u00fcr Wegezeiten berechnet Susama GmbH 50 % des vereinbarten Stundensatzes.<br \/>(8.4) Susama GmbH stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im Kundenservicebereich bereit. Ein Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann Susama GmbH hierf\u00fcr ein Entgelt von 2,50 Euro je Rechnung verlangen.<br \/>(8.5) Gegen Forderungen von Susama GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenanspr\u00fcchen aufrechnen.<br \/>(8.6) Ger\u00e4t der Kunde in Zahlungsverzug, kann Susama GmbH ihre Dienste sperren, der Entgeltanspruch von Susama GmbH besteht fort.<br \/>(8.7) Falls Susama GmbH befugt ist, eine Lastschrift einzuziehen und das Konto des Kunden nicht \u00fcber die notwendige Deckung verf\u00fcgt oder die Lastschrift aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingel\u00f6st werden kann oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, erh\u00e4lt Susama GmbH f\u00fcr jede nicht einziehbare Lastschrift einen pauschalierten Schadenersatz f\u00fcr die notwendige R\u00fccklastschrift in H\u00f6he von 15,00 Euro vom Kunden. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass Susama GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.<br \/>(8.8) Bei Auftr\u00e4gen zur Erstellung einer Webseite oder Webshop hat die Zahlung, insofern vertraglich nicht anders vereinbart, zu jeweils einem Drittel (1.) vor Auftragsbeginn, (2.) sp\u00e4testens nach Abnahme des Entwurfs, (3.) sp\u00e4testens nach Endabnahme zu erfolgen. Die Freischaltung von neu erstellten Websites erfolgt nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Gesamtprojektpreises. Alle Designanfertigungen und Technikarbeiten bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung Eigentum von Susama GmbH und d\u00fcrfen nicht weiterverwendet werden. Originaldateien werden dem Kunden auf Wunsch nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Gesamtauftrags ausgeh\u00e4ndigt.<br \/>(8.9) Im Falle eines Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gef\u00e4hrdung der Zahlungsforderung von Susama GmbH aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des Kunden, im Sinne von \u00a7321 BGB, ist Susama GmbH berechtigt, s\u00e4mtliche Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden sofort f\u00e4llig zu stellen.<\/p><p>\u00a7 9<br \/>Besondere Bestimmungen f\u00fcr die Reservierung von Domains<br \/>(9.1) Beauftragt der Kunde Susama GmbH mit der Registrierung von Domains, gelten erg\u00e4nzend die nachfolgenden Regelungen:<br \/>(9.2) Susama GmbH reicht den Registrierungsauftrag des Kunden an die zust\u00e4ndige Registrierungsstelle (NIC) weiter. Der Kunde ist f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit seines Antrages und der darin enthaltenen Angaben selbst verantwortlich, eine Pr\u00fcfung durch Susama GmbH (auch auf Plausibilit\u00e4t) erfolgt nicht. Susama GmbH hat keinen Einfluss auf die Registrierung und haftet nicht f\u00fcr deren Erfolg.<br \/>(9.3) Der Kunde kann von einer erfolgreichen Registrierung des gew\u00fcnschten Domainnamens erst ausgehen, wenn er als Inhaber f\u00fcr die Domain bei dem jeweiligem NIC eingetragen ist.<br \/>(9.4) Aufgrund der Domain-Registrierung kommt nach den Bedingungen der Registrierungsstellen ein Vertrag unmittelbar zwischen dem NIC und dem Kunden zustande. Der Kunde hat sich selbst \u00fcber die Vergabegrunds\u00e4tze und allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des NIC zu informieren und ist mit deren Geltung einverstanden.<br \/>(9.5) Susama GmbH wickelt Domainregistrierungen \u00fcber die EPAG Domainservices GmbH, 53113 Bonn, Deutschland ab. Mit Registrierungsauftrag akzeptiert der Kunde neben den AGB der <strong>Susama GmbH<\/strong> den Exhibit A der EPAG Domainservices GmbH, nachzulesen unter <a href=\"https:\/\/www.epag.de\/downloads\/exhibit-a.htm\">https:\/\/www.epag.de\/downloads\/exhibit-a.htm<\/a>, sollte die Domainregistrierung \u00fcber die EPAG Domainservices GmbH abgewickelt werden.<br \/>(9.6) Eine Bearbeitungsgeb\u00fchr f\u00fcr die Weiterleitung der Anmeldung der Domain f\u00e4llt, sofern in der Angebotsbeschreibung genannt, unabh\u00e4ngig vom Erfolg der Registrierung an.<\/p><p>\u00a7 10<br \/>Besondere Bestimmungen Suchmaschinenmarketing (SEO, SEM, IPR, SMM, Texte)<br \/>(10.1) Susama GmbH weist ausdr\u00fccklich darauf hin, dass die Optimierung und Beeinflussung von Suchmaschinenergebnissen dazu f\u00fchren kann, dass die betreffenden Internetseiten des Kunden in Ausnahmef\u00e4llen von Suchmaschinen nachteilig bewertet und indiziert werden k\u00f6nnen. Anspr\u00fcche des Kunden wegen einer derartigen, von Susama GmbH nicht zu beeinflussenden, Bewertung und Indizierung bei Suchmaschinen sind ausgeschlossen.<br \/>(10.2) Susama GmbH pr\u00fcft verwendete Keywords weder markenrechtlich, noch urheberrechtlich. Die rechtliche Verantwortung f\u00fcr diese Pr\u00fcfung liegt insoweit beim Kunden. Sofern Susama GmbH von Dritten aufgrund von markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Verletzungen in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde Susama GmbH auf erstes Anfordern von allen rechtlichen Anspr\u00fcchen und Kosten frei. Hierunter fallen insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung. Diese Verpflichtung des Kunden gilt unabh\u00e4ngig davon, welche Leistungen und\/oder Produkte in Auftrag geben werden.<br \/>(10.3) Die Vertragsparteien sind sich dar\u00fcber einig, dass die Erstellung bzw. Entfernung oder auch Nichtentfernung eines Backlinks, der auf eine Internetseite des Kunden verweist, im freien Ermessen von Susama GmbH erfolgt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf L\u00f6schung einzelner oder s\u00e4mtlicher Backlinks.<\/p><p>\u00a7 11<br \/>Besondere Bestimmungen Webseitenerstellung<br \/>(11.1) Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Definition des Leistungsumfangs der von Susama GmbH zu erstellenden Website ist Angebot.<br \/>(11.2) Der Kunde ist bis zur Abnahme der Website jederzeit berechtigt, \u00c4nderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. Susama GmbH wird dem Kunden nach Zugang des \u00c4nderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige \u00c4nderung des terminlichen Ablaufs \u00fcbergeben. Sollte die verlangte \u00c4nderung ma\u00dfgebliche Abweichungen von Angebot, so verl\u00e4ngern die Vertragsparteien die Fristen des vereinbarten Zeitplans einvernehmlich um einen angemessenen Zeitraum.<br \/>(11.3) Grunds\u00e4tzlich kann es bei der Darstellung einer HTML Webseite bei Verwendung in unterschiedlichen Betriebssystemen, Endger\u00e4ten, Aufl\u00f6sungen und Browsern bzw. Einstellungen zu einer abweichenden Darstellung kommen. Durch standardkonforme Programmierung und Tests mit den jeweils aktuellen Browsern wird eine richtige bzw. angepasste Darstellung auf den meisten Systemen angestrebt. Eine Gew\u00e4hrleistung, dass der Webauftritt auf allen Systemen, Endger\u00e4ten und mit allen Browsern verlustfrei oder exakt einheitlich dargestellt wird, kann aufgrund der Vielzahl der Variationen nicht \u00fcbernommen werden.<br \/>(11.4) Susama GmbH r\u00e4umt dem Kunden nach vollst\u00e4ndiger Zahlung, insofern nicht vertraglich anderweitig vereinbart, das r\u00e4umlich und zeitlich unbeschr\u00e4nkte Recht der \u00f6ffentlichen Zug\u00e4nglichmachung (\u00a7 19 a UrhG) ein. Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielf\u00e4ltigung oder Verbreitung der Webseite oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Kunden selbst zur Verf\u00fcgung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht von Susama GmbH gestaltet wurden, bed\u00fcrfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Susama GmbH und sind zus\u00e4tzlich zu verg\u00fcten.<br \/>(11.5) Susama GmbH ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der Webseite anzubringen. Susama GmbH hat das Recht, auf ihre Mitwirkung an der Erstellung der Webseite hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zur eigenen Webseite.<br \/>(11.6) \u00c4nderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Ver\u00e4nderungen, d\u00fcrfen vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung von Susama GmbH vorgenommen werden. Die \u00c4nderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Webseite bedarf dagegen der Zustimmung von Susama GmbH.<br \/>(11.7) Das Nutzungsrecht geht auf den Kunden erst mit der vollst\u00e4ndigen Zahlung der Verg\u00fctung \u00fcber.<br \/>(11.8) Der Kunde verpflichtet sich, Susama GmbH alle Unterlagen, die f\u00fcr die Erstellung der Webseite n\u00f6tig sind, rechtzeitig zur Verf\u00fcgung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikst\u00fccke etc.<br \/>(11.9) Der Kunde stellt sicher, dass die Unterlagen, die er Susama GmbH f\u00fcr die Gestaltung der Webseite zur Verf\u00fcgung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Er hat Susama GmbH von Ersatzanspr\u00fcchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entf\u00e4llt, sofern der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.<br \/>(11.10) Der Kunde \u00fcbergibt die Unterlagen in der Form, die mit Susama GmbH abgesprochen ist. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Kunde die Unterlagen elektronisch in einem \u00fcblichen Speicherformat zur Verf\u00fcgung.<br \/>(11.11) Auslagen, die zur Erf\u00fcllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Kunden nach Vorlage der Rechnungen durch Susama GmbH ersetzt.<br \/>(11.12) Bei Web- und\/oder Grafikdesign erfolgt der Auftrag in einer Entwurfs- und einer Korrekturphase.<br \/>(11.12.1) Susama GmbH nimmt nach Erhalt der Auftragsbest\u00e4tigung die Arbeit auf und erstellt einen Erstentwurf. Susama GmbH sendet dem Kunden eine entsprechende Vorschau. Bei grundlegenden \u00c4nderungsw\u00fcnschen bzw. absolutem Nichtgefallen kann der Kunde einen Zweitentwurf fordern.<br \/>(11.12.2) Bei geringeren \u00c4nderungsw\u00fcnschen beginnt die Korrekturphase mit der Zusendung einer strukturierten Auflistung aller \u00c4nderungsw\u00fcnsche von Seiten des Kunden. Ein Korrekturdurchlauf ist mit Vorlage der \u00fcberarbeiteten Grafikvorschau bzw. erneuter \u00dcbersendung des Links zur \u00fcberarbeiteten Webversion abgeschlossen. Wenn nicht anders vereinbart, sind maximal zwei Korrekturl\u00e4ufe im Vertrag inbegriffen.<br \/>(11.12.3) Dar\u00fcber hinausgehende \u00c4nderungsw\u00fcnsche bed\u00fcrfen einer Erg\u00e4nzung des Auftrags oder werden nach Absprache auf Zeithonorarbasis hinzugerechnet. Um einen Korrekturdurchlauf so effizient wie m\u00f6glich zu gestalten, liegt es im Interesse des Kunden, seine \u00c4nderungsw\u00fcnsche m\u00f6glichst klar, strukturiert und gesammelt vorzulegen.<br \/>(11.13) Susama GmbH hat bei der Gestaltung der Webseite alle gestalterischen und \u00e4sthetischen Freiheiten, wobei sie aber die wirtschaftlichen Interessen des Kunden zu ber\u00fccksichtigen hat. Susama GmbH erstellt die Webseite mit Ausnahme der vom Kunden gelieferten Elemente.<br \/>(11.14) Die Abnahme eines Entwurfs in Web- oder Grafikdesign hat innerhalb 10 Kalendertagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-k\u00fcnstlerischen Gr\u00fcnden verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wenn eine Abnahme nicht innerhalb von zehn Tagen nach \u00dcbermittlung des Entwurfs durch den Kunden erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen.<br \/>(11.15) Der Kunde hat sich vor Abnahme der erstellten Website davon zu \u00fcberzeugen, dass die von Susama GmbH angefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren und dies Susama GmbH gegen\u00fcber schriftlich zu best\u00e4tigen. Nach Abnahme der Website eingereichte Reklamationen oder \u00c4nderungsw\u00fcnsche sind nicht mehr Gegenstand des Vertrags und bed\u00fcrfen eines Folgeauftrags.<br \/>(11.16) Eine Nichtabnahme in Verbindung mit einem Auftragsr\u00fccktritt entbindet den Kunden nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung. Susama GmbH beh\u00e4lt den Verg\u00fctungsanspruch f\u00fcr bereits begonnene \/ geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung. Die Webseite gilt sp\u00e4testens dann als abgenommen, wenn sie im Produktiveinsatz (z.B. Freischaltung im Internet) steht.<\/p><p>\u00a7 12<br \/>Besondere Bestimmungen Webshoperstellung<br \/>(12.1) Susama GmbH erstellt ein Shop-System. Ein Webshop-System ist eine Webseite, welche dem Kunden das Einstellen und die Verwaltung von Produkten erm\u00f6glicht, sowie eine Warenkorb- und Kauffunktion f\u00fcr die Nutzer des Webshops.<br \/>(12.2) Insofern nicht anderweitig vereinbart beschr\u00e4nkt sich der Funktionsumfang des Webshops auf die in Ziffer 12.1 genannten Funktionen.<br \/>(12.3) Eine \u00dcbernahme von Produkt- oder Datenbest\u00e4nden aus bestehenden Shop-Systemen ist, insofern nicht anderweitig vereinbart, kein Bestandteil der Leistung. Ist eine Produktportierung vereinbart, so \u00fcbertr\u00e4gt Susama GmbH die einfachen Produktdaten auf das Zielsystem. Die einfachen Produktdaten beschr\u00e4nken sich auf die Produktbezeichnung, die ggf. unformatierte Produktbeschreibung, den Netto- oder Bruttopreis sowie ein Produktbild. Susama GmbH ist auf das Mitwirken des Kunden angewiesen, insbesondere auf die Bereitstellung der Zugangsdaten und Datenbanken zu dem Quellsystem. Eine \u00dcbertragung der Kategoriestruktur oder eine Kategorisierung, Optionierung, Gruppierung und\/oder Staffelung der Produkte ist kein Bestandteil des Vertrages. Sollte eine Portierung nicht m\u00f6glich sein, so bleibt der \u00fcbrige Vertrag unber\u00fchrt. In diesem Fall rediziert sich der vereinbarte Kaufpreis um 10%, maximal jedoch 500,00 Euro. Wird der Webshop nicht erworben, sondern gemiete, so reduziert sich der monatliche Mietzins in diesem Fall um 10%, maximal jedoch um 20,00 Euro.<br \/>(12.4) Als Bezahlmethoden werden in den Webshop lediglich die Methode der \u00dcberweisung integriert, eine Einbindung anderer Bezahlmethoden ist kein Vertragsbestandteil.<br \/>(12.5) Eine Anbindung des Webshops an externe Dienste ist, insofern nicht anderweitig vereinbart, kein Bestandteil der Leistung. Ist eine Anbindung an externe Dienste, wie in etwa externe Handelsplattformen, Preissuchmaschinen oder Versandanbieter, vereinbart, so stellt Susama GmbH lediglich die technischen Anschlussm\u00f6glichkeiten bereit, nicht den Dienst selbst.<br \/>(12.6) Susama GmbH pr\u00fcft den Webshop bzw. die einzelnen Produkte nicht auf Rechtskonformit\u00e4t.<br \/>(12.7) Im \u00dcbrigen gelten die besonderen Bestimmungen Webseitenerstellung aus Ziffer 11.<\/p><p>\u00a7 13<br \/>Besondere Bestimmungen Webseiten und Webshops zur Miete<br \/>(13.1) Der Kunde erwirbt mit seinem Auftrag zur Bereitstellung eines Webshops oder einer Webseite lediglich eine Lizenz, d.h. das nicht-exklusive Nutzungsrecht, die bereitgestellte Webseite nur f\u00fcr das im Auftrag bezeichnete Projekt, f\u00fcr die Dauer der Vertragslaufzeit, einzusetzen. Die entgeltliche oder unentgeltliche \u00dcberlassung der Programme an Dritte ist unzul\u00e4ssig.<br \/>(13.2) Sofern nicht anders vereinbart, betr\u00e4gt die Laufzeit eines Mietvertrages 36 Monate ab Vertragsabschluss. Der Mietvertrag verl\u00e4ngert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von 90 Tagen vor Vertragsende k\u00fcndigt. Entsprechendes gilt f\u00fcr einen bereits verl\u00e4ngerten Vertrag. Die K\u00fcndigung des Vertrages bedarf der Schriftform.<br \/>(13.3) Die Nutzungsbeschr\u00e4nkung beh\u00e4lt ihre G\u00fcltigkeit \u00fcber das Ende dieses Vertrags hinaus.<\/p><p>\u00a7 14<br \/>Besondere Bestimmungen Hosting<br \/>(14.1) Susama GmbH erbringt Hosting- und Rechenzentrumsleistungen mit einer Gesamtverf\u00fcgbarkeit von 98,5 %. Die Verf\u00fcgbarkeit berechnet sich auf Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abz\u00fcglich Wartungszeiten. Susama GmbH ist berechtigt nach vorheriger Ank\u00fcndigung Wartungsarbeiten f\u00fcr insgesamt f\u00fcnf Stunden monatlich durchzuf\u00fchren. W\u00e4hrend dieses Zeitraums stehen die vertraglichen Leistungen nicht zur Verf\u00fcgung.<br \/>(14.2) Susama GmbH weist darauf hin, dass im Regelfall keine Sicherung der hinterlegten Daten und Inhalte erfolgt und die Verantwortlichkeit f\u00fcr die Datensicherung der hinterlegten Daten und Inhalte ausschlie\u00dflich beim Kunden liegt.<br \/>(14.3) Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Hosting- und Rechenzentrumsleistungen ergibt sich im \u00dcbrigen aus den gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertrages, \u00a7\u00a7 611 ff BGB.<br \/>(14.4) Die Anzahl der Postf\u00e4cher ist auf die vertraglich vereinbarte Anzahl begrenzt. Der Speicherplatz pro Postfach ist auf 5 Gigabyte begrenzt. Bei Domains mit E-Mail-Postf\u00e4chern kann der Kunde die Einrichtung von E-Mail-Adressen f\u00fcr einmalig 25,00 Euro pro Adresse in Auftrag geben.<br \/>(14.5) Der Kunde ist verpflichtet, jede missbr\u00e4uchliche Nutzung des Email Dienstes zu unterlassen, insbesondere keine Computerviren oder andere b\u00f6sartige Software anzubieten, zu \u00fcbertragen oder zu deren \u00dcbersendung aufzufordern oder sonstige Anwendungen auszuf\u00fchren, die zu Besch\u00e4digungen der Systeme des Anbieters, seiner Netze oder anderer Netze f\u00fchren oder f\u00fchren k\u00f6nnen. Der Kunde verpflichtet sich Daten vor dem Hochladen ins Netz auf Viren zu pr\u00fcfen und nur gepr\u00fcfte Dateien auf den Server zu bringen. Susama GmbH beh\u00e4lt sich f\u00fcr E-Mails vor, die Gr\u00f6\u00dfe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschr\u00e4nken, soweit dies f\u00fcr die Kunden zumutbar ist.<br \/>(14.6) Susama GmbH kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrit\u00e4t, oder die Verf\u00fcgbarkeit von Systemen, Netzen und Daten von Susama GmbH oder Dritten beeintr\u00e4chtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn Susama GmbH aufgrund objektiver Anhaltspunkte den Verdacht einer solchen Beeintr\u00e4chtigung hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch f\u00fcr so genannte Denial of Service Attacken (nachfolgend DoS-Attacken) gilt, die der Kunde \u00fcber seinen Server ausf\u00fchrt oder f\u00fcr die der Server des Kunden von Dritten benutzt wird. Bei einer vors\u00e4tzlichen Handlung des Kunden, kann Susama GmbH das Vertragsverh\u00e4ltnis fristlos k\u00fcndigen.<br \/>(14.7) Wird ein Server wiederholt Ziel von DoS-Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann Susama GmbH das Vertragsverh\u00e4ltnis nach einer Abmahnung fristlos k\u00fcndigen, wenn es f\u00fcr Susama GmbH keine zumutbare M\u00f6glichkeit gibt, die zu erwartenden k\u00fcnftigen DoS-Attacken oder deren Auswirkung auf andere Systeme zu unterbinden.<br \/>(14.8) Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte oder Domains ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann Susama GmbH die Inhalte sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten \u00fcber die Rechtsverletzung andauert.<br \/>(14.9) Wird die m\u00f6gliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann Susama GmbH auch Ma\u00dfnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In F\u00e4llen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann Susama GmbH das Vertragsverh\u00e4ltnis fristlos k\u00fcndigen.<br \/>(14.10) Susama GmbH kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail Schadsoftware enth\u00e4lt, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.<br \/>(14.11) Der Entgeltanspruch von Susama GmbH besteht fort, solange aus vorstehenden Gr\u00fcnden eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.<br \/>(14.12) Von Ersatzanspr\u00fcchen Dritter jeder Art, die aus der Registrierung der Domain entstehen, stellt der Domaininhaber Susama GmbH, den Registrar, die Registry und die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), sowie jeweils deren gesetzliche Vertreter, Angestellte, Agenten und sonstige Verbundene, frei. Diese Verpflichtung besteht \u00fcber die Dauer des Registrierungsvertrages hinaus fort.<br \/>(14.13) Eine Bereitstellung von Serverdirektzugriffen, beispielsweise von Datenbank- oder FTP-Zugriff, ist ausgeschlossen.<br \/>(14.14) Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Nutzung der Susama GmbH-Dienste nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) versto\u00dfen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Nutzung der Susama GmbH-Dienste keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierf\u00fcr darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und\/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf keine Daten versenden oder auf einem Datentr\u00e4ger von Susama GmbH speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Gr\u00f6\u00dfe oder Vervielf\u00e4ltigung (z.B. Spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Rechenzentrums oder Datennetzes von Susama GmbH zu gef\u00e4hrden.<br \/>(14.15) F\u00fcr jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung unter Ber\u00fccksichtigung des Rechtsinstitutes des Fortsetzungszusammenhangs verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in H\u00f6he von 5.000,00 (in Worten: f\u00fcnftausend) Euro. Die Geltendmachung eines dar\u00fcber hinausgehenden Schadensersatzes durch Susama GmbH ist dadurch nicht ausgeschlossen.<br \/>(14.16) Erlangt Susama GmbH Kenntnis davon, dass Internet-Seiten des Kunden und\/oder der E-Mail-Verkehr des Kunden mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck gegen gesetzliche Verbote\/Gebote, Rechte Dritter oder die guten Sitten versto\u00dfen, ist Susama GmbH berechtigt, die rechtswidrigen Informationen zu entfernen oder den Zugang zu diesen zu sperren.<br \/>(14.17) Versto\u00dfen die Internet-Seiten des Kunden und\/oder die vom Kunden reservierten und\/oder genutzten Domain-Namen oder E-Mail-Adressen oder dessen E-Mail-Verkehr gegen die genannten Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter und hat der Kunde dies zu vertreten, haftet der Kunde gegen\u00fcber Susama GmbH auf Ersatz aller hieraus entstehenden Sch\u00e4den. Der Kunde stellt Susama GmbH im Innenverh\u00e4ltnis von etwaigen aus diesen Verst\u00f6\u00dfen resultierenden Anspr\u00fcchen Dritter frei.<\/p><p>\u00a7 15<br \/>Einrichten und Betreuen von Netzwerken<br \/>(15.1) Soweit das Einrichten und die Konfiguration von Netzwerken vereinbart wird, ergibt sich der Umfang der geschuldeten Leistungen aus dem Vertragsangebot. Es wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen im Bereich Einrichtung und Betreuung von Netzwerken als Dienstvertrag im Sinne der \u00a7\u00a7 611 ff. BGB durchgef\u00fchrt werden, sofern nicht eine ausdr\u00fccklich hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.<br \/>(15.2) Support- und Wartungsgeb\u00fchren f\u00fcr ein eingerichtetes Netzwerk sind als Festpreis zu verstehen, d.h. es erfolgt keine Abrechnung nach tats\u00e4chlichem zeitlichen Aufwand. Support- und Wartungsgeb\u00fchren sind, sofern nicht ausdr\u00fccklich im Einzelfall abweichend vereinbart monatlich im Voraus zu entrichten. Eine Erstattung von bereits geleisteten Support- und Wartungsgeb\u00fchren ist ausgeschlossen.<br \/>(15.3) Die Laufzeit richtet sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Vertrag. Soweit nicht anderweitig vereinbart, betr\u00e4gt die Laufzeit 12 Monate. Sofern das Vertragsverh\u00e4ltnis nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gek\u00fcndigt wird, verl\u00e4ngert es sich jeweils um die urspr\u00fcnglich vereinbarte Laufzeit.<br \/>(15.4) Die Reaktionszeit f\u00fcr die Fehlerbehebung betr\u00e4gt im Durchschnitt vier Stunden, wobei vertraglich eine Reaktionszeit von maximal acht Stunden geschuldet wird.<br \/>(15.5) Es gelten die Beschr\u00e4nkungen der Haftung nach Ziff. 6 dieser AGB.<\/p><p>\u00a7 16<br \/>Support<br \/>(16.1) Support ist nicht standardm\u00e4\u00dfig im Auftrag enthalten, sondern eine zu vereinbarende Auftragserg\u00e4nzung. Susama GmbH bem\u00fcht sich, Anfragen binnen einer Woche zu beantworten. F\u00fcr schnellere W\u00fcnsche bietet Susama GmbH gesonderte Expressdienste auf erh\u00f6hter Honorarbasis.<br \/>(16.2) Es besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Supportleistungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten oder in einer bestimmten Qualit\u00e4t.<\/p><p>\u00a7 17<br \/>Datenschutz und Umgang mit Daten<br \/>(17.1) Susama GmbH weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchf\u00fchrung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erf\u00fcllungsgehilfen und Dienstleister der Susama GmbH im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.<br \/>(17.2) Soweit Daten an Susama GmbH \u2013 gleich in welcher Form \u2013 \u00fcbermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. F\u00fcr den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbest\u00e4nde nochmals unentgeltlich an Susama GmbH zu \u00fcbermitteln.<br \/>(17.3) Der Kunde ist f\u00fcr alle von ihm, \u00fcber seine Zugangskennung oder von Dritten \u00fcber seine von Susama GmbH produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle \u00dcberwachung oder \u00dcberpr\u00fcfung dieser Inhalte durch Susama GmbH findet nicht statt.<br \/>(17.4) Susama GmbH darf den Kunden auf der Website oder in anderen Medien als Referenzkunden namentlich nennen. Susama GmbH darf die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen zu Demonstrationszwecken \u00f6ffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Besteller macht ein entgegenstehendes Interesse geltend.<\/p><p>\u00a7 18<br \/>Monitoring<br \/>(18.1) Susama GmbH verwendet f\u00fcr die Bereitstellung der \u201cBesucheranalyse\u201d die Software Piwik, dabei handelt es sich um einen sogenannten Webanalysedienst. Hierzu wird auf der Webseite des Kunden ein Script geladen, welches Daten an die Server von Susama GmbH \u00fcbermittelt. Piwik verwendet sog. \u201eCookies\u201c, das sind Textdateien, die auf dem Computer der Webseiten Besucher gespeichert werden und die Susama GmbH eine Analyse der Benutzung der Webseite erm\u00f6glichen. Zu diesem Zweck werden die durch den Cookie erzeugten Nutzungsinformationen (einschlie\u00dflich der gek\u00fcrzten IP-Adresse) an den Server von Susama GmbH \u00fcbertragen und zu Nutzungsanalysezwecken gespeichert, was der Webseitenoptimierung dient. Die IP-Adresse der Webseitenbesucher wird bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert, so dass der einzelne Nutzer anonym bleibt. Die durch den Cookie erzeugten Informationen \u00fcber die Benutzung der Webseite werden nicht an Dritte weitergegeben. Webseitenbesucher k\u00f6nnen die Verwendung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung der Browser Software verhindern, es kann jedoch sein, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht s\u00e4mtliche Funktionen dieser Website voll umf\u00e4nglich nutzen k\u00f6nnen.<br \/>(18.2) Susama GmbH \u00fcbernimmt keine rechtliche Haftung f\u00fcr das Monitoring. Es obliegt dem Kunden die Rechtskonformit\u00e4t seiner Webseite zu sichern und falls n\u00f6tig die Datenschutzerkl\u00e4rung anzupassen.<\/p><p>\u00a7 19<br \/>Ressourcennutzungsvereinbarung<br \/>Der Kunde r\u00e4umt Susama GmbH das Recht ein Rechen-, Speicher- und Netzwerkleistung seiner Server regelm\u00e4\u00dfig zu nutzen, Dateien zu speichern und auszuf\u00fchren, sowie Netzwerkabfragen zu t\u00e4tigen. Der Kunde verpflichtet sich, insofern Ihm m\u00f6glich, Susama GmbH einen schreib- und lesef\u00e4higen FTP Zugang zu seinen Servern \u00fcber die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verf\u00fcgung zu stellen. Soweit der Zugang nach Ablauf des Vertrages nicht gesperrt wird, r\u00e4umt der Kunde Susama GmbH das Nutzungsrecht auch \u00fcber die Dauer der Vertragslaufzeit hinaus ein.<\/p><p>\u00a7 20<br \/>Besondere Bestimmungen Lichtbilder \u2013 Fotografie und Video<br \/>(20.1) \u201eLichtbilder\u201c im Sinne dieser AGB sind alle von Susama GmbH hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)<br \/>(20.2) Susama GmbH hat bei der Gestaltung der Lichtbilder alle gestalterischen und \u00e4sthetischen Freiheiten, wobei sie aber die wirtschaftlichen Interessen des Kunden zu ber\u00fccksichtigen hat.<br \/>(20.3) Die Abnahme der Lichtbilder hat innerhalb 10 Kalendertagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-k\u00fcnstlerischen Gr\u00fcnden verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wenn eine Abnahme nicht innerhalb von zehn Tagen nach \u00dcbermittlung der Lichtbilder durch den Kunden erfolgt ist, gelten die Lichtbilder als abgenommen.<br \/>(20.4) Susama GmbH steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Ma\u00dfgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die von Susama GmbH hergestellten Lichtbilder sind grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. \u00dcbertr\u00e4gt Susama GmbH Nutzungsrechte an ihren Werken, ist \u2013 sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde \u2013 jeweils nur das einfache Nutzungsrecht \u00fcbertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst \u00fcber nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung an Susama GmbH. Der Besteller eines Bildes i.S. vom \u00a7 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielf\u00e4ltigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte \u00fcbertragen worden sind. \u00a7 60 UrhG wird ausdr\u00fccklich abbedungen. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Susama GmbH, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Susama GmbH zum Schadensersatz. Die Negative verbleiben bei Susama GmbH. Eine Herausgabe der Negative an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.<br \/>(20.5) F\u00fcr die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Kunden zu tragen. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Susama GmbH. Hat der Kunde Susama GmbH keine ausdr\u00fccklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bez\u00fcglich der Bildauffassung sowie der k\u00fcnstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. W\u00fcnscht der Kunde w\u00e4hrend oder nach der Aufnahmeproduktion \u00c4nderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Susama GmbH beh\u00e4lt den Verg\u00fctungs-Anspruch f\u00fcr bereits begonnene Arbeiten.<br \/>(20.6) Der Kunde versichert, dass er an allen Susama GmbH \u00fcbergebenen Vorlagen das Vervielf\u00e4ltigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Ver\u00f6ffentlichung, Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung besitzt. Ersatzanspr\u00fcche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, tr\u00e4gt der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verf\u00fcgung zu stellen und unverz\u00fcglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht sp\u00e4testens nach zwei Werktagen ab, ist Susama GmbH berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Studior\u00e4ume die Gegenst\u00e4nde auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.<br \/>(20.7) \u00dcberl\u00e4sst Susama GmbH dem Kunden mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgew\u00e4hlten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang \u2013 wenn keine l\u00e4ngere Zeit vereinbart wurde \u2013 auf eigene Kosten und Gefahr zur\u00fccksenden. F\u00fcr verlorene oder besch\u00e4digte Lichtbilder kann Susama GmbH, sofern er den Verlust oder die Besch\u00e4digung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.<br \/>(20.8) \u00dcberl\u00e4sst Susama GmbH dem Kunden Bilder aus seinem Archiv, so hat der Kunde die nicht ausgew\u00e4hlten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Kunden, die ausgew\u00e4hlten innerhalb eines Monats nach Verwendung zur\u00fcckzuschicken. Kommt der Kunde mit der R\u00fccksendung in Verzug, kann Susama GmbH eine Blockierungsgeb\u00fchr von 10 (in Worten: zehn) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Besch\u00e4digung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschlie\u00dft, kann Susama GmbH Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz betr\u00e4gt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro f\u00fcr jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro f\u00fcr jedes Duplikat, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Schadens bleibt Susama GmbH vorbehalten.<br \/>(20.9) Wird die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gr\u00fcnden, die Susama GmbH nicht zu vertreten hat, wesentlich \u00fcberschritten, so erh\u00f6ht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erh\u00e4lt Susama GmbH auch f\u00fcr die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Kunde nachweist, dass Susama GmbH kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrl\u00e4ssigkeit des Kunden kann Susama GmbH auch Schadensersatzanspr\u00fcche geltend machen. Liefertermine f\u00fcr Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdr\u00fccklich von Susama GmbH best\u00e4tigt worden sind. Susama GmbH haftet f\u00fcr Frist\u00fcberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<br \/>(20.10) Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielf\u00e4ltigung der Lichtbilder von Susama GmbH auf Datentr\u00e4gern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Susama GmbH. Die \u00dcbertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielf\u00e4ltigung, wenn dieses Recht nicht ausdr\u00fccklich \u00fcbertragen wurde.<br \/>(20.11) Die Bearbeitung von Lichtbildern von Susama GmbH und ihre Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von Susama GmbH. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des \u00a78UrhG. Der Kunde ist verpflichtet, Lichtbilder von Susama GmbH digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von Susama GmbH mit den Bilddaten elektronisch verkn\u00fcpft wird. Der Kunde ist verpflichtet, diese elektronische Verkn\u00fcpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Daten\u00fcbertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder \u00f6ffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Susama GmbH als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Der Kunde versichert, dass er dazu berechtigt ist, Susama GmbH mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Susama GmbH von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.<br \/>(20.12) Die Verbreitung von Lichtbildern von Susama GmbH im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur f\u00fcr den internen Gebrauch des Kunden bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder \u00e4hnlichen Datentr\u00e4gern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Susama GmbH und dem Kunden gestattet. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datentr\u00e4gern und Ger\u00e4ten, die zur \u00f6ffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Susama GmbH. Die Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die Susama GmbH auf elektronischem Wege hergestellt hat, bed\u00fcrfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Susama GmbH. Susama GmbH ist nicht verpflichtet, Datentr\u00e4ger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde. W\u00fcnscht der Kunde, dass Susama GmbH ihm Datentr\u00e4ger, Dateien und Daten zur Verf\u00fcgung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu verg\u00fcten. Hat Susama GmbH dem Kunden Datentr\u00e4ger, Dateien und Daten zur Verf\u00fcgung gestellt, d\u00fcrfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von Susama GmbH ver\u00e4ndert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datentr\u00e4gern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden; die Art und Weise der \u00dcbermittlung kann der Kunde bestimmen.<\/p><p>\u00a721 Besondere Bestimmungen Betreuungsservice<br \/>Der Betreuungsservice der Susama GmbH ist ein Modul welches speziell vom Kunden vertraglich hinzugebucht werden kann. In diesem Servicepaket werden verschiedene Leistungen bereitgestellt, welche die systemische Sicherheit des Webauftritt des Kunden betreffen.<br \/>Die Update Services in diesem Modul betreffen i.d.R. das System und die Plugins auf dem System des Kunden, der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Susama GmbH installiert die vom System- oder Pluginanbieter bereitgestellte Plugins, insofern der Kunde eine jeweilig g\u00fcltige Lizenz daf\u00fcr besitzt und eine Aktualisierung die Stabilit\u00e4t des Systems nicht gef\u00e4hrdet. Manche Plugins und Themes haben nach Kauf eine begrenzte Servicezeit des Anbieters, insofern der Kunde diese nicht kostenpflichtig verl\u00e4ngert k\u00f6nnen durch Susama GmbH diese Updates nicht installiert werden.<br \/>Insofern eine Aktualisierung des Systems oder der Plugins Fehler verursacht ist Susama GmbH berechtigt diese nicht zu installieren oder die Aktualisierung r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. Susama GmbH haftet nicht f\u00fcr eventuelle Sch\u00e4den oder Darstellungsfehler, welche durch die Installation der Aktualisierungen entstehen.<br \/>Manche Dienstleistungen, wie der Backup Service, k\u00f6nnen nur durchgef\u00fchrt werden, wenn der Kunde einen Hostingvertrag mit der Susama GmbH abgeschlossen hat und die Website des Kunden auch noch auf den Servern von Susama GmbH liegt. Dienstleistungspunkte welche ein Hosting voraussetzen sind im Vertrag extra gekennzeichnet. Insofern der Kunde keinen Hostingvertrag abschlie\u00dft, bzw. seine Website nicht auf den Servern von Susama GmbH Hostet entf\u00e4llt die Pflicht von Susama GmbH diese gekennzeichneten Dienstleistungen durchzuf\u00fchren. Der Zahlungsanspruch von Susama GmbH bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p><p>\u00a7 22<br \/>Besondere Bestimmung f\u00fcr Kombinationsangebote mit Ger\u00e4telieferung<br \/>(22.1) Die <strong>Susama GmbH<\/strong> vertreibt verschiedene Vertr\u00e4ge, in denen ein Kunde ein Multimedia-Ger\u00e4t (zum Beispiel ein iPad Tablet-PC) in Kombination mit einem Vertragsabschluss der <strong>Susama GmbH<\/strong> erwirbt (nachfolgend \u201eBundle-Angebot\u201c genannt). Im Rahmen eines Bundle-Vertrages verkauft die <strong>Susama GmbH<\/strong> und kauft der Kunde ein Multimedia-Ger\u00e4t in der jeweils bestellten Version.<br \/>(22.2) Der Kauf steht unter Eigentumsvorbehalt im Sinne des \u00a7 449 BGB. Das Eigentum am Multimedia-Ger\u00e4t wird ausschlie\u00dflich unter der aufschiebenden Bedingung der vollst\u00e4ndigen Zahlung des Bezugspreises bis zum Ende der Vertragslaufzeit \u00fcbertragen. Mit vollst\u00e4ndiger Zahlung des Bezugspreises f\u00fcr die Vertragslaufzeit geht das Eigentum am Multimedia-Ger\u00e4t an den K\u00e4ufer \u00fcber. Die Ware bleibt bis zu ihrer vollst\u00e4ndigen Bezahlung Eigentum der <strong>Susama GmbH<\/strong>. Bei Zugriff Dritter \u2013 insbesondere des Gerichtsvollziehers \u2013 auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der <strong>Susama GmbH<\/strong> hinzuweisen und die <strong>Susama GmbH<\/strong> unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Kosten und Sch\u00e4den, die durch solche Zugriffe entstehen, tr\u00e4gt der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden \u2013 insbesondere bei Zahlungsverzug \u2013 ist die <strong>Susama GmbH<\/strong> berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zur\u00fcckzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeanspr\u00fcche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.<br \/>(22.3) Die Gew\u00e4hrleistung der <strong>Susama GmbH<\/strong> richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde ist verpflichtet, verborgene M\u00e4ngel, Besch\u00e4digungen oder Funktionsst\u00f6rungen des Multimedia-Ger\u00e4ts unverz\u00fcglich nach Bekanntwerden der <strong>Susama GmbH<\/strong> anzuzeigen. Hierzu kann er sich direkt an die <strong>Susama GmbH \u2013 Werkstatt \u2013, z.Hd. Susama GmbH<\/strong>, Niederstr. 29, 40789 Monheim am Rhein wenden. Gegen\u00fcber Kunden, die keine Verbraucher sind, betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist bei Sachm\u00e4ngeln ein Jahr ab dem Tag des Erhalts der Ware. Funktionsst\u00f6rungen, die auf vom Kunden zu vertretene unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung oder Behandlung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, oder sonstige M\u00e4ngel, die durch den nicht vertragsgem\u00e4\u00dfen, vom Kunden zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Anspr\u00fcchen. Sollten insoweit Sch\u00e4den oder andere Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Multimedia-Ger\u00e4ts anfallen, tr\u00e4gt diese der Kunde.<\/p><p>\u00a7 23<br \/>\u00c4nderungen<br \/>Susama GmbH beh\u00e4lt sich vor, diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen jederzeit zu \u00e4ndern. \u00dcber \u00c4nderungen unterrichtet Susama GmbH den Kunden mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der \u00c4nderung. Sollte der Kunde der \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der \u00c4nderungsmitteilung mit Schreiben an die Gesch\u00e4ftsadresse von Susama GmbH widersprechen, gelten die ge\u00e4nderten Bedingungen als vom Kunden angenommen. F\u00fcr den Fall, dass der Kunde den \u00c4nderungen nicht zustimmt, gelten die urspr\u00fcnglichen AGB weiter.<\/p><p>\u00a7 24<br \/>Form von Erkl\u00e4rungen<br \/>Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegen\u00fcber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p><p>\u00a7 25<br \/>Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen<br \/>Unsere Anspr\u00fcche auf Zahlung der Verg\u00fctung verj\u00e4hren abweichend von \u00a7 195 BGB in 5 Jahren. Bez\u00fcglich des Beginns der Verj\u00e4hrungsfrist gilt \u00a7 199 BGB.<\/p><p>\u00a7 26<br \/>Sonstiges<br \/>(26.1.1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erf\u00fcllung- und Zahlungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche vertraglichen Anspr\u00fcche unser Gesch\u00e4ftssitz in Bochum. Die gesetzlichen Regelungen \u00fcber die Gerichtsst\u00e4nde bleiben unber\u00fchrt, soweit sich aus Ziffer 25.1.2 nichts anderes ergibt. F\u00fcr den Vertrag gilt das Recht der BRD.<br \/>(26.1.2) Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist bei Vertr\u00e4gen mit Kaufleuten, juristischen Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen das f\u00fcr unsere Gesch\u00e4ftssitz zust\u00e4ndigen Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gew\u00f6hnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Susama GmbH hat das Recht wahlweise am Gerichtsstand des Kunden zu klagen.<\/p><p>\u00a0<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a0 Susama GmbHGewerbestrasse 5,6330 Cham, SchweizTelefon: +41 41 515 16 40E-Mail: info@susama.ch \u00a7 1Geltungsbereich der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungenDie nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Dienstleistungen und Produkte der Susama GmbH Gewerbestrasse 5,6330 Cham, Schweiz (nachfolgend als \u201cSusama GmbH\u201d bezeichnet). Sie gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdr\u00fccklich vereinbart werden. 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